Liebe Angehörige, sehr geehrte Damen und Herren, seit 15.05.2021 ist die Verordnung zur Änderung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht und in Kraft getreten. Die vorliegende Verordnung hat Anpassungen hinsichtlich der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) sowie weitere „Öffnungsschritte“ zum Inhalt.
Neue Besuchsregelungen und Testvorgaben ab 15. Mai 2021
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