Änderungen zur 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Liebe Angehörige, sehr geehrte Damen und Herren,
erneut hat unsere vollstationäre Pflegeeinrichtung aufgrund der Änderungen der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab 16.08.2021 Aktualisierungen und Maßnahmen, insbesondere zur Testpflicht von nicht-geimpften Besucher*innen sowie zur Vorlage von Impfnachweisen von geimpften und genesenen Besucher*innen, vorzunehmen.