Besuchsregelung über Ostern

Folgende Besuchsregelungen gelten über die Osterfeiertage (Stand 01.04.2021):

Besuche sind an folgenden Tagen möglich; eine telefonische Voranmeldung unter: 0821/ 3160-7755, ein aktueller negativer Schnelltest (PoC-Test) oder
PCR-Test sowie das Tragen einer FFP 2-Maske vorausgesetzt:

Karfreitag, 02. April; Ostersonntag, 04. April sowie Ostermontag, 05. April –  jeweils von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr

Am Karsamstag, 03. April, sind keine Besuche möglich!

Pro Tag und Bewohner ist ein Besuch für eine Person bzw. zwei Personen aus einem Haushalt für max. 1 Stunde erlaubt.

Das Vorab-Testen ist obligat. Die Öffnungszeiten unseres Testzentrum entnehmen Sie bitte der Information vom 18.01.2021.

Das Besuchertelefon zur Voranmeldung ist in der Karwoche von Montag bis Donnerstag jeweils von 12:30 Uhr – 14:30 Uhr besetzt.

Alle anderen, bereits bestehenden Hygieneregeln, gelten unverändert weiter!

Sollte sich die Infektionslage ändern oder ein COVID-19 Ausbruch geschehen, werden Anpassungen oder Einschränkungen des Besucherverkehrs vorgenommen.

Das Pflege-, Betreuungs- und Versorgungs-Team des Hauses wünscht Ihnen allen gesegnete und frohe Osterfeiertage!