Liebe Angehörige, liebe Bewohnerinnen und Bewohner, liebe Betreuerinnen und Betreuer,
das Bayerische Staatsministerium hat die aktualisierten Handlungsempfehlungen (Rahmenkonzept) für ein Besuchskonzept sowie zur sozialen Teilhabe in Alten- und Pflegeheimen neu veröffentlicht. Diese treten bereits ab Dienstag, den 03.08.2021 in Kraft.
Eine Anmeldung vor Ihrem Besuch ist nicht mehr notwendig. Die Hotline-Telefonnummer ist daher nicht mehr verfügbar. Zudem entfällt bis zu einer Inzidenz von 50 die Registrierung im Eingangsbereich.
Tragen von Masken in der Einrichtung
Bitte tragen Sie beim Besuch in der Einrichtung weiterhin eine FFP2-Maske. Textile Masken sind bei uns nicht zugelassen.
Nachweis eines negativen Testergebnisses
Bei einer Inzidenz unter 50 müssen Besucher*innen keinen Nachweis mehr vorlegen, weder darüber, dass sie getestet, geimpft oder genesen sind.
Bei einer Inzidenz über 50 müssen Besucher*innen einen Nachweis über einen aktuellen negativen Test haben, bzw. einen Nachweis darüber, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind.
Anzahl der Besucher*innen pro Tag
Bezüglich der Anzahl der Besuche gibt es aktuell keine Beschränkungen.
Ort der Besuche
Die Besuche sollten in der Regel im Bewohnerzimmer stattfinden.
Ansonsten sind Besuche auch im Café 4.OG oder in unserem Garten möglich. Besuche in Gemeinschaftsräumen – wie Demenztagesraum, Essensraum oder Erkern – sind nicht erlaubt. Selbstverständlich können Bewohner*innen auch außer Haus mitgenommen werden. Bitte informieren Sie unser Personal in diesem Fall darüber. Bei einem Besuch im Doppelzimmer sollte der nicht besuchte Bewohner im Regelfall nicht im Zimmer sein. Bitte sprechen Sie daher Ihre Besuche bezüglich einer entsprechenden Koordinierung immer mit der Schichtleitung ab.Einhaltung der Hygieneregeln
Die Hygieneregeln (Abstand, Desinfektion im Eingangsbereich sowie das Tragen einer FFP2-Maske) beim Besuch der Bewohner*innen bleiben unverändert, sind zu beachten und einzuhalten.
Bei Nichteinhaltung der Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen werden die Besucher*innen zunächst an die Besuchsregeln erinnert. Werden die Regeln weiterhin nicht eingehalten, kann die Besuchsperson der Einrichtung verwiesen und ein Besuchsverbot für diese Person ausgesprochen werden.
Abschließend haben wir noch eine große Bitte an Sie: Bitte geben Sie diese Informationen auch an Personen aus dem Umfeld der Bewohner*in weiter, an Freunde und weitere Familienangehörige. Selbstverständlich können Sie auch das Schreiben selbst weitergeben.
Freundliche Grüße
Gottfried Fuhrmann, Einrichtungsleiter